SÜDHEIDE. Tag eins nach dem strengen Shutdown seit dem 13. Dezember 2020: Wer hat wieder geöffnet, wer darf öffnen? Ein Start mit leichten Hindernissen: Lag im Landkreis Celle letzte Woche Mittwoch die 7‑Tage-Inzidenz bei 40,8 / 13 Neuinfektionen, so liegt sie seit gestern schon bei 65,9 / mit 56 Neuinfektionen seit Freitag.
Ein Start mit Hindernissen
Die Inzidenz im Landkreis Celle ist in der letzten Woche wieder angestiegen. Seit gestern liegt die 7‑Tages-Inzidenz bei 65,9 und 56 Neuinfektionen seit letztem Freitag. So ist aber zumindest Termin-Shopping möglich.
Termin-Shopping in Hermannsburg
Ein bisschen „Normalität“. Ein Stück zurück zur normalen Lebensqualität. Vor Ort in seiner Lieblingsboutique stöbern, Schuhe probieren, in den Baumarkt oder Elektronik aussuchen und sich durch geschultes Personal beraten lassen, alles ist möglich mit Termin.
Gestern sah man bei strahlendem Sonnenschein endlich wieder ein paar geöffnete Ladentüren in Hermannsburg, auch wenn die Geschäfte Kunden nur auf Termin ins Geschäft lassen dürfen, für ein “Click und meet“ – wobei das im überschaulichen Hermannsburg denkbar einfach ist: einfach anrufen oder je nachdem vorbei schauen, Terminkarte ausfüllen und shoppen. Wieder vor Ort shoppen und so den Einzelhandel stärken, als bei dem Online-Riesen zu bestellen, eine Option, die endlich wieder geht.
Besuch des Wildparks in Müden möglich
Der Besuch des Wildparks in Müden/Örtze ist ebenfalls möglich. Buchung der Tickets online auf: https://www.wildparkmueden.de. Eine willkommene Abwechslung im Corona Frühling und gut für die Existenz des Tierparks.
Generell gilt: Niedersachsen setzt die Beschlüsse der letzten Bund-Länder-Konferenz um. Seit gestern dürfen inzidenzunabhängig wieder deutschlandweit Buchläden, Fahr- und Flugschulen sowie körpernahe Dienstleistungen (wie z.B. Kosmetik, Fußpflege) öffnen.
So hat die Buchhandlung im Ludwig-Harms-Haus seit gestern wieder geöffnet – allerdings nur bis 17.00 Uhr in der Woche, statt 18.00 Uhr.
Lockerungen bei Kontakten
Seit gestern dürfen sich zwei Haushalte treffen, insgesamt aber nicht mehr als fünf Personen. Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen.
Das nächste Bund-Länder-Treffen findet am 22. März statt.




