Wilde Tierkinder schützen

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SÜDHEIDE. Auch wenn es gera­de noch win­ter­lich anmu­tet und kalt ist: Der Früh­ling ist da. Und damit auch die Brut- und Setz­zeit. Es ist die Zeit, in der Wild­tie­re wie Rehe, Hasen, Füch­se & Co sowie Vögel ihre Jun­gen aufziehen.

An die Lei­ne genom­men
Zum Schutz für Wild­tie­re in der Brut- und Setz­zeit.
Jedes Jahr aufs Neue heißt es auf­ge­passt: Jetzt ist Brut- und Setz­zeit. Wenn Wild­tie­re und hei­mi­sche Vögel Nach­wuchs bekom­men, dann gel­ten für Hund und Hal­ter beson­de­re Regeln. Der Gesetz­ge­ber hat zum Schutz der Wild­tie­re ein­ge­führt, dass der Hund wäh­rend der soge­nann­ten Brut- und Setz­zeit im Wald, Feld und in frei­er Natur ange­leint wer­den muss. In Nie­der­sach­sen gilt das für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli. Aus­nah­men von der Lei­nen­pflicht gel­ten für Hun­de der Lan­des- und Bun­des­po­li­zei, des Zolls, sowie für spe­zi­el­le Ret­tungs- und Jagd­hun­de als auch Blindenführhunde.

Schon gewusst?
In Natur­schutz­ge­bie­ten gilt in Nie­der­sach­sen die Lei­nen­pflicht sogar ganz­jäh­rig, auch wenn sich nicht alle dran hal­ten. Viel­leicht liegt es auch dar­an, dass manch­mal Hin­weis­schil­der fehlen.

Am ande­ren Ende der Lei­ne – was Sie als
Hun­de­hal­ter jetzt sonst noch wis­sen müs­sen.

Hei­mi­sche Wild­tie­re, ganz gleich ob Reh­kitz im Wald oder der jun­ge Vogel im Nest – sie alle bedür­fen beson­de­rem Schutz. Der Grund für die Son­der­re­geln wäh­rend der Brut- und Setz­zeit besteht dar­in, dass der Jagd­trieb des Hun­des eine Gefahr für träch­ti­ge Tie­re und den Nach­wuchs dar­stel­len kann. Lei­der sind jedes Jahr aufs Neue in der Brut- und Setz­zeit noch Hun­de unan­ge­leint in Wald und Flur unter­wegs. Oft aus Unkennt­nis der Hun­de­hal­ter: Zum einen, da sie nicht genug über die gesetz­li­che Reg­lung zum Lei­nen­zwang wis­sen. Zum ande­ren auch Nichts über die weit­rei­chen­den Fol­gen, wenn wil­de Tier­kin­der gestört wer­den. Denn auch Hun­de, die nicht wil­dern, sind frei­lau­fend eine Stö­rung der zu schüt­zen­den Waldtiere.

Risi­ken für unse­re hei­mi­schen Wild­tie­re
Die mög­li­chen Risi­ken für unse­re hei­mi­schen Wild­tie­re und brü­ten­den Vögel sind viel­fäl­tig. So reicht es oft­mals schon, wenn ein Hund nur ein Reh­kitz oder Wild­ha­sen berührt hat.
Denn der frem­de Geruch bei den Wild­tier­kin­dern kann die Tier­mut­ter stark irri­tie­ren.
So stark, dass sie ihren Nach­wuchs ver­stößt. Die­ser ist dann zum Tode geweiht. Auch
für Vögel, soge­nann­te Boden­brü­ter, besteht eine gro­ße Gefahr. Wenn der Hund brü­ten­de Vögel auf­ge­stö­bert und aus ihren Nes­tern ver­treibt, besteht die Gefahr, dass die Eier im Gele­ge aus­küh­len oder von ande­ren Tie­ren zer­stört wer­den. Vor allem hoch­träch­ti­ge Rehe, die in ihrer Bewe­gungs­frei­heit und Flucht­mög­lich­keit stark ein­ge­schränkt sind, fal­len im Früh­jahr mit­samt ihren unge­bo­re­nen Kit­zen den Hun­de­bis­sen zum Opfer.

Bes­ser ange­leint.
Ein Ver­stoß gegen die Lei­nen­pflicht in der Brut- und Setz­zeit birgt also viel­fäl­ti­ge Gefah­ren für unse­re Wild­tie­re und Vögel. Zudem ist es eine Ord­nungs­wid­rig­keit und kann ein Buß­geld nach sich zie­hen. Wenn durch einen Hund tat­säch­lich ein Tier zu Scha­den kommt, kön­nen sogar bis vier- oder fünf­stel­li­ge Beträ­ge fäl­lig wer­den. Des­halb soll­ten Sie sich grund­sätz­lich beson­ders vor­sich­tig ver­hal­ten und Ihren Hund in frei­er Natur im Zwei­fels­fall lie­ber anleinen.

Regeln in der Brut- und Setz­zeit – gel­ten die­se auch für Kat­zen?
Wuss­ten Sie, dass Kat­zen in der Brut- und Setz­zeit eine gro­ße Gefahr für brü­ten­de Vögel sein kön­nen? Den­noch: Für Kat­zen gibt es kei­ne offi­zi­el­len Regeln oder Ein­schrän­kun­gen. Um die jun­gen Tie­re bes­ser vor Kat­zen zu schüt­zen, for­dern eini­ge Natur­schutz­bund-Orga­ni­sa­tio­nen daher unter ande­rem Haus­ar­rest für alle Kat­zen. Kat­zen­hal­ter dage­gen wol­len ihren Samt­pfo­ten den Weg nach drau­ßen nicht ver­sper­ren. „Eine Frei­gän­ger-Kat­ze kann man nicht ein­sper­ren“, so vie­le Kat­zen­hal­ter. Eine Mög­lich­keit wäre es ein Hals­band mit Glöck­chen für die Kat­ze. Aller­dings: Glöck­chen am Hals der Kat­zen hel­fen übri­gens nur bedingt, da nur gesun­de erwach­se­ne Vögel dadurch gewarnt weg­flie­gen kön­nen. Jung­vö­gel aber nicht.

Mehr Infos auf:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft/mit-dem-hund-in-der-freien-landschaft-132036.html

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