SÜDHEIDE. Auch wenn es gerade noch winterlich anmutet und kalt ist: Der Frühling ist da. Und damit auch die Brut- und Setzzeit. Es ist die Zeit, in der Wildtiere wie Rehe, Hasen, Füchse & Co sowie Vögel ihre Jungen aufziehen.
An die Leine genommen
Zum Schutz für Wildtiere in der Brut- und Setzzeit.
Jedes Jahr aufs Neue heißt es aufgepasst: Jetzt ist Brut- und Setzzeit. Wenn Wildtiere und heimische Vögel Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Wildtiere eingeführt, dass der Hund während der sogenannten Brut- und Setzzeit im Wald, Feld und in freier Natur angeleint werden muss. In Niedersachsen gilt das für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli. Ausnahmen von der Leinenpflicht gelten für Hunde der Landes- und Bundespolizei, des Zolls, sowie für spezielle Rettungs- und Jagdhunde als auch Blindenführhunde.

Schon gewusst?
In Naturschutzgebieten gilt in Niedersachsen die Leinenpflicht sogar ganzjährig, auch wenn sich nicht alle dran halten. Vielleicht liegt es auch daran, dass manchmal Hinweisschilder fehlen.
Am anderen Ende der Leine – was Sie als
Hundehalter jetzt sonst noch wissen müssen.
Heimische Wildtiere, ganz gleich ob Rehkitz im Wald oder der junge Vogel im Nest – sie alle bedürfen besonderem Schutz. Der Grund für die Sonderregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann. Leider sind jedes Jahr aufs Neue in der Brut- und Setzzeit noch Hunde unangeleint in Wald und Flur unterwegs. Oft aus Unkenntnis der Hundehalter: Zum einen, da sie nicht genug über die gesetzliche Reglung zum Leinenzwang wissen. Zum anderen auch Nichts über die weitreichenden Folgen, wenn wilde Tierkinder gestört werden. Denn auch Hunde, die nicht wildern, sind freilaufend eine Störung der zu schützenden Waldtiere.

Risiken für unsere heimischen Wildtiere
Die möglichen Risiken für unsere heimischen Wildtiere und brütenden Vögel sind vielfältig. So reicht es oftmals schon, wenn ein Hund nur ein Rehkitz oder Wildhasen berührt hat.
Denn der fremde Geruch bei den Wildtierkindern kann die Tiermutter stark irritieren.
So stark, dass sie ihren Nachwuchs verstößt. Dieser ist dann zum Tode geweiht. Auch
für Vögel, sogenannte Bodenbrüter, besteht eine große Gefahr. Wenn der Hund brütende Vögel aufgestöbert und aus ihren Nestern vertreibt, besteht die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden. Vor allem hochträchtige Rehe, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen im Frühjahr mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer.
Besser angeleint.
Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit birgt also vielfältige Gefahren für unsere Wildtiere und Vögel. Zudem ist es eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn durch einen Hund tatsächlich ein Tier zu Schaden kommt, können sogar bis vier- oder fünfstellige Beträge fällig werden. Deshalb sollten Sie sich grundsätzlich besonders vorsichtig verhalten und Ihren Hund in freier Natur im Zweifelsfall lieber anleinen.
Regeln in der Brut- und Setzzeit – gelten diese auch für Katzen?
Wussten Sie, dass Katzen in der Brut- und Setzzeit eine große Gefahr für brütende Vögel sein können? Dennoch: Für Katzen gibt es keine offiziellen Regeln oder Einschränkungen. Um die jungen Tiere besser vor Katzen zu schützen, fordern einige Naturschutzbund-Organisationen daher unter anderem Hausarrest für alle Katzen. Katzenhalter dagegen wollen ihren Samtpfoten den Weg nach draußen nicht versperren. „Eine Freigänger-Katze kann man nicht einsperren“, so viele Katzenhalter. Eine Möglichkeit wäre es ein Halsband mit Glöckchen für die Katze. Allerdings: Glöckchen am Hals der Katzen helfen übrigens nur bedingt, da nur gesunde erwachsene Vögel dadurch gewarnt wegfliegen können. Jungvögel aber nicht.
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