Leichte Lockerungen in Sicht: Blumen zum Valentinstag

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SÜDHEIDE. Ers­te, klei­ne Lock­down-Locke­run­gen in Aus­sicht: Ges­tern war wie­der Bund-Län­der Tref­fen. Blu­men­ge­schäf­te, Gärt­ne­rei­en und Fri­seu­re dür­fen bald wie­der öffnen…

Lock­down bis zum 7. März.
Ges­tern Abend war Coro­na-Gip­fel. Viel erreicht im Kampf gegen das Coro­na­vi­rus, so Bund und Län­der – aber noch lan­ge kei­nen Anlass für Ent­war­nung. Die neu­en Vari­an­ten des Virus, die anste­cken­der sein könn­ten, brei­te­ten sich aus, war­nen Kanz­le­rin Ange­la Mer­kel (CDU) und die Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen der Län­der. So wird der Lock­down mal wie­der erneut ver­län­gert – bis zum 7. März. Aber: Nie­der­sach­sen plant klei­ne Locke­run­gen. So kön­nen sich auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Her­manns­burg zumin­dest auf klei­ne Locke­run­gen freuen.

Am 13. Febru­ar: Blu­men­lä­den dür­fen wie­der öff­nen
Nach dem Ver­kaufs­ver­bot im Coro­na-Lock­down dür­fen Gärt­ne­rei­en und Blu­men­ge­schäf­te ab Sams­tag, den 13. Febru­ar end­lich wie­der in Nie­der­sach­sen ihren Türen öff­nen. Das sagt Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil. Ein gut gewähl­tes Datum, denn am 14. Febru­ar ist Valen­tins­tag, das Fest der Lie­be und Ver­lieb­ten. So kön­nen Sie ab Sams­tag wie­der bei Ihrem Blu­men­händ­ler für Ihre Liebs­ten Blu­men kau­fen, ohne das läs­ti­ge Pro­ze­de­re einer tele­fo­ni­schen Bestellung.

Pro­be­fahr­ten im Auto- sowie Fahr­rad­han­del
Eben­so dür­fen Auto­händ­ler wie­der, teil­wei­se ein­ge­schränkt, ab dem 13. Febru­ar öff­nen. Pro­be­fahr­ten sol­len wie­der erlaubt sein. Das gilt eben­so für den Fahrradhandel.

K(l)eine Locke­rung bei Kon­takt
Pri­vat sol­len sich die Men­schen in Deutsch­land wei­ter­hin nur mit jeweils einer wei­te­ren Per­son außer­halb des eige­nen Haus­halts auf ein­mal tref­fen. Dar­über hin­aus sol­len zum Haus­halt gehö­ren­de Kin­der bis sechs Jah­re nicht mehr von der Kon­takt­be­schrän­kung erfasst wer­den – vor­her lag die Gren­ze bei drei Jah­ren. Die neue beschlos­se­ne Ver­ord­nung tritt am 13. Febru­ar in Kraft.

Fri­seur­be­such ab dem 1. März mög­lich
Auch Fri­seu­re dür­fen wie­der öff­nen, aller­dings erst ab dem 1. März. Ver­mut­lich wird der Ansturm groß sein, da die Fri­seur­sa­lons in Her­manns­burg seit nun­mehr 8 Wochen geschlos­sen haben.


Kitas und Schu­len

Ob Nie­der­sach­sen die Schu­len im März wei­ter öff­nen kön­nen und das Wech­sel­mo­dell auf wei­te­re Jahr­gän­ge aus­wei­tet, blei­be abzu­war­ten. „Mit regel­mä­ßi­gen frei­wil­li­gen Schnell­tests für Leh­re­rin­nen und Leh­rer sowie bei den Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern wol­len wir in Nie­der­sach­sen jetzt kurz­fris­tig die Sicher­heit in Schu­len und Kitas wei­ter erhö­hen“, kün­dig­te Ste­phan Weil, der Minis­ter­prä­si­dent von Nie­der­sach­sen am ges­tern Abend an.

Wei­te­re Öff­nun­gen
Galt noch bis dato eine Inzi­denz von 50, so gilt nun eine neue Maß­zahl: 35! Erst wenn eine „sta­bi­le“ Inzi­denz von höchs­tens 35 Neu­in­fek­tio­nen je 100.000 Einwohner/innen bin­nen sie­ben Tagen erreicht ist, sol­len wei­te­re Öff­nun­gen durch die Län­der fol­gen. Dann sol­len der Ein­zel­han­del, Muse­en und Gale­rien sowie Betrie­be mit kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen wie­der auf­ma­chen dür­fen. Für Locke­run­gen in Kul­tur, Sport in Grup­pen, Frei­zeit, Gas­tro­no­mie und Hotel­ge­wer­be wol­len Bund und Län­der eine „siche­re und gerech­te Öff­nungs­stra­te­gie“ weiterentwickeln. 

Bund und Län­der wol­len am 3. März erneut beraten.

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