Ins Neue Jahr rutschen. Was ist zu Silvester erlaubt?

Symbolfoto
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HERMANNSBURG. Nie­der­sach­sen erlaubt das Znden von Feu­er­werk unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Nach­dem alles was mit Feu­er­werk zu tun hat, ver­bo­ten wur­de, kipp­te das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lne­burg (OVG) die Entscheidung.

Jah­res­wech­sel in Niedersachsen

Nie­der­sach­sen erlaubt das Znden von Feu­er­werk unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Ganz klar gere­gelt ist wei­ter­hin, dass der Ver­kauf von Feu­er­werks­krpern in die­sem Jahr durch eine Ver­ord­nung von Bun­des­tag und Bun­des­rat bun­des­weit ver­bo­ten ist. Eben­so ist das Mitfh­ren von Feu­er­werks­krpern unter­sagt. Auch sind Ansamm­lun­gen wei­ter­hin ver­bo­ten. Eben­falls ist das Abbren­nen von Feu­er­werks­krpern in der Sil­ves­ter­nacht auf beleb­ten Straen und Plt­zen ver­bo­ten.

Feu­er­werk in Nie­der­sach­sen teil­wei­se mglich

Hin­ge­gen ist das Abbren­nen von Feu­er­werk in klei­nem Rah­men mglich.
Zum Bei­spiel Zuhau­se im Gar­ten oder in ruhi­gen Straen. Frag­lich bleibt nur, ob even­tu­ell vom letz­ten Jahr gela­ger­tes Feu­er­werk, noch ganz unbe­denk­lich abge­feu­ert wer­den kann ohne ein Ver­let­zungs­ri­si­ko zu risi­ken. Und wenn man kei­ne Feu­er­werks­krper kau­fen kann, haben die wenigs­ten vom Jahr zuvor noch Feu­er­werks­krper gela­gert oder sich damit schon im Okto­ber vor dem Teil-Lock­down und dem anschlie­en­den kom­plet­ten Lock­down eingedeckt.

Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Co.

Trotz des Ver­bots von Feu­er­werks­ver­kauf mssen Sie an Sil­ves­ter nicht gnz­lich auf ein Feu­er­werk ver­zich­ten. Das klei­ne Feu­er­werk zum Rutsch ins Neue Jahr ist erlaubt: Dazu zhlen zum Bei­spiel Wun­der­ker­zen, Knall­erb­sen, klei­ne Font­nen (wie sie zum Bei­spiel in Hoch­zeits­tor­ten gesteckt wer­den) und Tisch­feu­er­werk. So knnen Sie also auf jeden Fall mit ein biss­chen Glit­zer und Glim­mer ins Neue Jahr rut­schen. Im klei­nen Kreis natr­lich, mit maxi­mal 5 Per­so­nen aus 2 Haushalten.

Das Team vom Her­manns­bur­ger Jour­nal wnscht Ihnen und Ihren Fami­li­en einen guten Rutsch in 2021.

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